- Sparprämie
- Spar|prä|mie 〈[-mjə] f. 19〉 staatl. Zuwendung beim Prämiensparen
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Spar|prä|mie, die:Prämie beim Prämiensparen.* * *
Sparprämi|e,1) aufgrund des Sparprämiengesetzes von 1959 vom Staat bis November 1980 gewährte Prämie, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen für auf sechs Jahre festgelegte Sparbeiträge (Beiträge im Rahmen von allgemeinen Sparverträgen, Sparverträge mit festgelegten Sparraten, Sparverträge über vermögenswirksame Leistungen und Wertpapiersparverträge) erhielten. Das siebente Jahr war ein Ruhejahr, nach dessen Ablauf über die angesparte Summe frei verfügt werden konnte. Voraussetzung für die Gewährung von Sparprämien war, dass festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschritten und die Sparbeiträge weder nach dem Wohnungsbauprämiengesetz begünstigt waren noch vermögenswirksame Leistungen darstellten, für die nach wie vor eine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird.2) die Wohnungsbauprämie.* * *
Spar|prä|mie, die: Prämie beim Prämiensparen.
Universal-Lexikon. 2012.